
Werden Sie Stifter
Helfen Sie der Bürgerstiftung Winsen (Luhe) dauerhaft durch eine Zustiftung in das Stiftungskapital. Dies bleibt dauerhaft erhalten, da die Stiftung ihre Projekte nur aus Erträgen des Stiftungskapitals und aus Spenden finanzieren darf. Damit verfallen die Mittel nicht, sondern sind ein Garant für langfristiges Handeln.
Mit 500 € für Privatpersonen oder 2.500 € für Unternehmen gehören Sie zu den Zustiftern und haben Sitz und Stimme in der Stiftungsversammlung und helfen so auch zukünftigen Generationen in unserer Stadt und ihren Ortsteilen.
Da wir vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und von der Stiftungsaufsicht zugelassen sind, können Sie Zustiftungen (bis zu 1 Mio. Euro) steuermindernd geltend machen.
Hier finden Sie die Stiftererklärung als PDF-Datei oder direkt zum Ausfüllen als Word-Datei
Schicken Sie die unterschriebene Stiftererklärung an die Bürgerstiftung oder werfen Sie sie in den Briefkasten der Bürgerstiftung.
Ihre Spenden
Unterstützen Sie aktuelle Projekte
Das Stiftungskapital ist auf Dauer angelegt; daher dürfen nur die Erträge für Projekte verwendet werden. Mit einer einmaligen oder auch regelmäßigen Spende unterstützen Sie aktuelle Projekte der Bürgerstiftung, da Spenden innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden müssen. Spenden können genauso wie Zustiftungen von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden Sie gemeinsam mit Freunden, Verwandten und Kunden
Vielleicht feiern Sie Geburtstag, Jubiläum, Ihre Pensionierung oder einen besonderen Hochzeitstag und wollen selbst für sich keine Geschenke. Dann wünschen Sie sich doch von Ihren Gästen eine Spende für die Bürgerstiftung Winsen (Luhe). Oder Ihre Firma macht eine besondere (Verkaufs-)Aktion und Sie geben den Überschuss als Spende an die Bürgerstiftung Winsen (Luhe).
Bürgerstiftung Winsen (Luhe)
Sparkasse Harburg-Buxtehude
IBAN: DE80 2075 0000 0090 4436 80 - BIC: NOLADE21HAM
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE87 2005 0550 1387 1372 66 - BIC: HASPADEHHXXX
Zuwendungs- und Spendenbescheinigung
Bitte helfen Sie uns, Verwaltungskosten zu sparen!
Für Spenden an die Bürgerstiftung Winsen (Luhe) gilt:
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Spenden bis 300 Euro: Reichen Sie den Überweisungsbeleg oder die Buchungsbestätigung beim Finanzamt ein. Zusätzlich benötigen Sie einen Beleg von uns, den Sie im Downloadbereich finden.
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Spenden über 300 Euro: Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung von uns.
Auf Wunsch stellen wir auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus.
Die Bürgerstiftung Winsen (Luhe) ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und steuerbefreit.
Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Treuhandstiftung
Gutes tun — unter Ihrem guten Namen
Außer einer Zustiftung können Sie auch eine eigene Stiftung – eine sogenannte Treuhandstiftung – mit Ihrem Namen unter dem Dach der Bürgerstiftung einrichten und damit Geld für Ihr Herzensanliegen geben. Die Erträge aus Ihrem Vermögen werden ausschließlich für die von Ihnen festgelegten Zwecke verwendet. Die Einlage in eine Treuhandstiftung sollte jedoch 50.000 Euro übersteigen.
Wie funktioniert eine Treuhandstiftung?
Der Stifter/die Stifterin überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder (in diesem Fall die Bürgerstiftung Winsen (Luhe). Dieser verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt vom eigenen Vermögen und berücksichtigt die Stiftungszwecke der Treuhandstiftung.
Welche Vorteile hat die Treuhandstiftung?
Der Träger führt die Geschäfte der Treuhandstiftung. Verwaltungsaufgaben fallen für den Stifter weg. Daneben ist die Gründung schnell und einfach, geringer Verwaltungsaufwand, keine Stiftungsaufsicht und die Steuerbegünstigung bei Gemeinnützigkeit.
Testament als Treuhandstiftung?
In zunehmendem Maße suchen vermögende Menschen nach Alternativen und möchten frühzeitig und konkret festlegen, in welcher Form ihr Nachlass gestaltet werden soll. Dabei bietet die Bürgerstiftung Winsen (Luhe) als eine Möglichkeit die Errichtung einer Treuhandstiftung mit dem Namen der Stifter unter dem Dach der Bürgerstiftung.
Damit bleibt Ihr guter Name auch über Ihren Tod hinaus lebendig.