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Die Stiftung

"Von Bürgern für Bürger" ist der Leitsatz der Bürgerstiftungen.

Bürger beteiligen sich mit Zustiftungen in das Vermögen der Stiftungen, spenden Geld oder spenden Zeit für aktuelle Projekte. Die Bürgerstiftung ist durch ihre nachhaltige Konstruktion ein Garant für ein Handeln über den Tag hinaus. Finanzielle Mittel verfallen nicht, sondern entfalten ihre Wirkung über lange Zeit und helfen so auch zukünftigen Generationen in unserer Stadt und deren Ortsteilen.

Projekte werden ebenfalls initiiert und beantragt von den Einrichtungen der Bürger: von den gemeinnützigen Einrichtungen, den Vereinen, den Schulen oder den Kindergärten.

Unser Stiftungszweck ist breit gestreut und in unserer Satzung festgelegt.

Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und haben die Zulassung von der Stiftungsaufsicht Lüneburg erhalten. Somit können Zustiftungen und Spenden steuerlich geltend gemacht werden.

Wir streben das Gütesiegel der Initiative Bürgerstiftungen an. Das bedeutet, dass wir die 10 Merkmale für Bürgerstiftungen einhalten, u. a. die Unabhängigkeit von Parteien, Unternehmen und Konfessionen und eine ausgeprägte Transparenz unserer Projekte und Finanzen.

Die Organe der Bürgerstiftungen arbeiten ehrenamtlich. Die Stiftung wird geleitet von einem Vorstand, der von der Gründungsversammlung für drei Jahre gewählt wurde. Im Vorstand der Bürgerstiftung darf kein Vertreter des Stadtrates, des Harburger Kreistages oder des niedersächsischen Landtages sein.

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