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Spenden

Unterstützen Sie aktuelle Projekte

Das Stiftungskapital ist auf Dauer angelegt; daher dürfen nur die Erträge für Projekte verwendet werden. Mit einer einmaligen oder auch regelmäßigen Spende unterstützen Sie aktuelle Projekte der Bürgerstiftung, da Spenden innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden müssen. Spenden können genauso wie Zustiftungen von der Steuer abgesetzt werden.

Motivieren Sie Freunde, Verwandte und Kunden, zu spenden

Vielleicht feiern Sie Geburtstag, Jubiläum, Ihre Pensionierung oder einen besonderen Hochzeitstag und wollen selbst für sich keine Geschenke. Dann wünschen Sie sich doch von Ihren Gästen eine Spende für die Bürgerstiftung Winsen (Luhe). Oder Ihre Firma macht eine besondere (Verkaufs-)Aktion und Sie geben den Überschuss als Spende an die Bürgerstiftung Winsen (Luhe).

Unsere Konten:

Bürgerstiftung Winsen (Luhe)
 

Sparkasse Harburg-Buxtehude
IBAN: DE80 2075 0000 0090 4436 80 - BIC: NOLADE21HAM 

Hamburger Sparkasse 
IBAN: DE87 2005 0550 1387 1372 66 - BIC: HASPADEHHXXX

Zuwendungs- und Spendenbescheinigung:

Bitte helfen Sie uns, Verwaltungskosten zu sparen!

 

Vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2 b EStDV für Spenden an die Bürgerstiftung Winsen (Luhe).

 

Die Bürgerstiftung Winsen (Luhe) möchte Ihre Spenden effektiv und so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto und Versandkosten vermeiden. Aus diesem Grund werden wir zukünftig grundsätzlich nur noch Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von mindestens 300 Euro ausstellen und an Sie versenden. Wir denken, dass diese Vorgehensweise auch in Ihrem Interesse ist und die so gesparten Kosten in die gemeinnützige Arbeit fließen können.

 

Hierzu Folgendes:

 

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Überweisungsbeleg oder der Buchungsbestätigung bei Ihrem Finanzamt eingereicht werden.

 

Für den vereinfachten Spendennachweis bis 300 Euro an die Bürgerstiftung Winsen (Luhe) ist aber zusätzlich ein von uns hergestellter Beleg mit erforderlichen Angaben dem Finanzamt vorzulegen, den wir Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung stellen.

 

Spenden von mehr als 300 Euro müssen über eine von uns auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung weiterhin nachgewiesen werden.

Wir werden Ihnen diese rechtzeitig erstellen und zukommen lassen.

 

Auf Wunsch stellen wir auch weiterhin Einzel-Spendenbescheinigungen für Sie aus.

 

Die Bürgerstiftung Winsen (Luhe) ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Somit können Sie Spenden an unsere Organisation von der Steuer absetzen.

 

  • Legen Sie Ihrem Finanzamt die vereinfachte Bestätigung (siehe unter Formulare und Formelles im Downloadbereich) samt Überweisungsbeleg als Nachweis vor

 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Ohne Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich.

 

Ihre Bürgerstiftung Winsen (Luhe)

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